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Fenster und Türen Förderung

Privatbesitz

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus dringend renovieren müssen, können neue Baumaterialien wie Haustüren, Fenster oder sogar eine Fassadendämmung wahre Investitionen sein, die jedoch oft tief in die Geldbörse greifen.

Egal, ob es sich um eine Neuplanung Ihres Bauvorhabens oder einfach nur um die Sanierung Ihres Hauses handelt, solche Projekte bedeuten in der Regel erhebliche finanzielle Investitionen. Doch mit einer Förderung in Form von Zuschüssen oder Krediten können Sie Ihre Sanierungspläne ohne Sorgen angehen.

Attraktive Förderprogramme bieten erhebliche Kosteneinsparungen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf energetischen Sanierungen liegt. Es gewinnt auch der Einbruchschutz an Bedeutung, ebenso wie Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen oder die Reduzierung von Barrieren im Wohnraum.

Mit der Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung können Sie Ihr Renovierungsprojekt realisieren und dabei von staatlichen Förderungen profitieren, die die Kosten erheblich senken können. So können Sie Ihr Zuhause modernisieren und gleichzeitig von den Vorteilen einer verbesserten Energieeffizienz und Sicherheit profitieren.

1. Welche Bau-Elemente können gefördert werden?

2. Welche staatlichen Förder-Institutionen gibt es?

KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau)

Die KfW ist eine Bank, die Projekte in Umweltschutz, Bildung, Wohnraum und Innovation unterstützt. Sie bietet Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien, energieeffizientes Bauen und andere Initiativen zur Stärkung der Wirtschaft und Förderung nachhaltiger Entwicklungen.

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Die BAFA, als Teil des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, fördert energieeffiziente Technologien und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien im Heizbereich. Ihr Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs durch gezielte Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen.

3. Welche Förderprogramme gibt es?

Institution
Aktuelle Förderprodukte (Stand: September 2021)
Art der Förderung
Fördergrundlage
Förderhöhe
Klimaschutzprogramm (Steuerbonus)
Steuererleichterung
Zuschuss
Energetische Sanierung
max. 40.000€ (20% der Investitionskosten) verteilt auf drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen
KfW
159
Zuschuss
Altersgerechtes Umbauen
max. 50.000€ ohne Tilgungszuschuss
KfW
455-E
Zuschuss
Einbruchschutz
max. 1.600€ bzw. 10 – 20% in Abhängigkeit von Investitionsvolumen
BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss
Energetische Sanierung - Einzelmaßnahmen am Gebäude
max. 12.000€ bzw. 20% der förderfähigen Kosten
BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Kredit
Energetische Sanierung - Einzelmaßnahmen am Gebäude
bis zu 60.000€ inklusive Tilgungszuschuss von 20% (maximal 12.000€ pro Wohneinheit)
KfW
461
Zuschuss
Energetische Sanierung - Effizienzhaus (gesamtes Haus wird saniert)
max. 75.000€ bzw. 50% der förderfähigen Kosten
KfW
261
Kredit
Energetische Sanierung - Effizienzhaus (gesamtes Haus wird saniert)
max. 150.000 € inklusive 50 % Tilgungszuschuss
KfW
262
Kredit
Energetische Sanierung - Einzelmaßnahme
max. 60.000€ inklusive 20% Tilgungszuschuss
KfW
455-B
Zuschuss
Barriere-Reduzierung
max. 5.000€ bzw. 10% der förderfähigen Kosten

4. Welches Förderprogramm eignet sich für mein Bauprojekt?

Zuschuss oder Kredit?

Bevor Sie sich für eine Förderung entscheiden, ist es wichtig, zwischen einem Zuschuss und einem Kredit zu wählen, je nachdem, was für Sie besser geeignet ist.

Ein Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Im Gegensatz dazu erhalten Sie bei einem Kredit Geld geliehen, das Sie für Ihr Bauprojekt nutzen, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in Raten oder mit festgelegten Zahlungen zurückzahlen müssen.

In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren. Dadurch können Sie möglicherweise sowohl einen Zuschuss als auch einen Kredit beantragen und nutzen, um Ihre Bauprojekte zu finanzieren.

Energetische Sanierungen

Bei einer energetischen Sanierung ist das Ziel, Bauelemente so zu wählen und zu montieren, dass sie äußerst energieeffizient sind und nur minimal Wärme oder Kälte nach außen abgeben.

Im Winter, wenn geheizt wird, sollen die Bauelemente wie Fenster, Türen und Fassaden so konstruiert sein, dass möglichst wenig Wärme nach außen entweicht. Gleiches gilt im Sommer, wenn gekühlt wird – es soll so wenig wie möglich Kälte nach außen abgegeben werden.

Der U-Wert, auch als Wärmedurchgangskoeffizient bekannt, ist entscheidend. Er gibt an, wie viel Wärme oder Kälte durch ein Bauelement hindurchgehen kann. Hierbei spielen nicht nur das verwendete Material eine Rolle, sondern auch der Aufbau des Bauelements sowie eine fachgerechte Montage.

Um Wärmeverluste zu erkennen, kann eine Wärmebildkamera eingesetzt werden. Sie ermöglicht es, Stellen am Haus zu identifizieren, an denen Wärme entweicht, und so gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ergreifen.

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Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen?

Bei einer energetischen Sanierung liegt der Fokus darauf, Bauelemente so zu selektieren und zu installieren, dass sie äußerst energieeffizient sind und möglichst wenig Wärme oder Kälte nach außen abgeben.

Während der Heizperiode im Winter sollen Fenster, Türen und Fassaden so gestaltet sein, dass nur minimal Wärme nach außen entweicht. Ebenso ist im Sommer, während der Kühlung, das Ziel, so wenig Kälte wie möglich nach außen zu lassen.

Der U-Wert, auch als Wärmedurchgangskoeffizient bekannt, ist dabei ein wesentlicher Faktor. Er gibt an, wie viel Wärme oder Kälte durch ein Bauelement fließen kann. Neben dem verwendeten Material beeinflussen auch der Aufbau des Bauelements sowie eine sachgemäße Montage diesen Wert maßgeblich.

Um Wärmeverluste zu erkennen, kann eine Wärmebildkamera eingesetzt werden. Diese ermöglicht die Lokalisierung von Stellen am Haus, an denen Wärme entweicht. Dadurch können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um die Energieeffizienz zu verbessern.

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Förderfähige Einzelmaßnahmen

Fenster erneuern und Sonnenschutz
Fassadendämmung und Sonnenschutz
Dachdämmung
Kellerdäckendämmung
Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
Barriere-Reduzierung, Einbruchschutz & altersgerechtes Umbauen
Barriere-Reduzierung:

Die Integration von schwellenlosen Türen, tiefgestellten Fenstergriffen oder motorisierten Türantrieben kann für Menschen im Rollstuhl äußerst lohnenswert sein. Diese Anpassungen erleichtern den Alltag erheblich und bieten einen verbesserten Komfort.

 

Einbruchsschutz:

In Gebieten mit häufigen Einbrüchen, insbesondere in hochwertigen oder exklusiven Wohngegenden, können bereits wenige Sicherheitselemente Einbrecher abschrecken. Fenster und Türen mit Sicherheitsglas, robusten Verriegelungen und Alarmsystemen können äußerst wirkungsvoll sein. Selbst aktuelle Kriminalstatistiken deuten auf ihre Wirksamkeit hin.

 

Altersgerechter Umbau:

Auch im fortgeschrittenen Alter können körperliche Einschränkungen auftreten. Fenster und Türen mit barrierefreien Eigenschaften können hier Erleichterung bieten. Zusätzlich können Bauvorhaben wie Aufzüge, motorisierte Anlagen und ähnliche Anpassungen im Alter eine große Entlastung darstellen.

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5. Beispiel-Rechnungen für Ihr Bauprojekt mit Förderprogramm (Stand 09.2021)
BAFA - BEG EM Förderung (Zuschuss)

 

Sie erhalten 20% Zuschuss von der BAFA für Ihre Investitionssumme. Zusätzlich werden weitere 5% im Rahmen eines Sanierungsfahrplans für Gebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind gewährt.

Beispiele:
  • Sie investieren 10.000€ = Sie erhalten 2.500€ Zuschuss

  • Sie investieren 25.000€ = Sie erhalten 6.250€ Zuschuss

  • Sie investieren 50.000€ = Sie erhalten 12.500€ Zuschuss

BAFA - BEG EM Förderung (Kredit)

 

Sie können einen Kredit bis zu 60.000€ beantragen und erhalten einen Tilgungszuschuss von 20% bei maximal 12.000€ pro Wohneinheit.

Beispiele:

Sie beantragen einen Kredit von 60.000€ mit prozentual 20% Tilgungszuschuss. Als absoluten Betrag erhalten Sie 12.000€, die wiederum von den 60.000€ abgezogen werden. Der zurück zu zahlende Kredit beträgt also nur noch 48.000€.

KfW - 461 (Zuschuss)

Für die energetische Sanierung des gesamten Hauses bzw. der gesamten Wohneinheit erhalten Sie 50% der Investitionssumme bis zu max. 75.000€ Zuschuss bei der KfW.

Beispiele:
  • Sie investieren 10.000€ = Sie erhalten 2.500€ Zuschuss

  • Sie investieren 50.000€ = Sie erhalten 12.500€ Zuschuss

  • Sie investieren 75.000€ = Sie erhalten 37.500€ Zuschuss

KfW - 455-B (Barriere-Reduzierung)

 

Für die Barriere-Reduzierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erhalten Sie einen Zuschuss von max. 5.000€ bzw. 10% der förderfähigen Kosten.

Beispiele:
  • Sie investieren 3.000€ = Sie erhalten 300€ Zuschuss

  • Sie investieren 7.000€ = Sie erhalten 700€ Zuschuss

  • Sie investieren 50.000€ = Sie erhalten 5.000€ Zuschuss

  • Sie investieren 80.000€ = Sie erhalten 5.000€ Zuschuss

KfW - 455-E (Einbruchschutz)

Für die Einbruchschutz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erhalten Sie einen Zuschuss von max. 1.600€ bzw. 10-20%.

  • weniger als 500€ = kein Zuschuss

  • 500 - 1.000€ = 20% Zuschuss

  • 1.000 - 15.000€ = 10% Zuschuss

 
Beispiele:

800€ Kostenaufwand wird prozentual mit 20% Zuschuss gefördert. Sie erhalten absolut 160€ Zuschuss.

4. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Energetische Sanierungen
Fenster mit gutem U-Wert
Einbruchsschutz

Wenn Sie sich für eine energetische Förderung entscheiden, müssen die neuen Bauelemente zunächst einem spezifischen U-Wert entsprechen. Der U-Wert, auch als Wärmedurchgangskoeffizient bekannt, misst die Menge an Wärme oder Kälte, die durch ein Material fließen kann

Desto kleiner der U-Wert ist, desto niedriger ist der Energieverlust

Der U-Wert ergibt sich nicht nur aus dem verwendeten Material, sondern auch durch den Aufbau des Bauelements (z.B. Aufbau des Fensters).

Unterstützung durch einen Energieberater

In manchen Fällen ist es notwendig, für eine energetische Sanierung die Expertise eines zertifizierten Energieberaters einzuholen, um Fördermittel für Ihr Bauprojekt zu erhalten. Die Kosten für diesen Energieberater können bis zu 50% gefördert werden. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie durch den Austausch Ihrer Fenster Energie sparen können und gleichzeitig von staatlichen Förderungen profitieren?

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Einbruchschutz
Einbruchsichere Elemente

Um Fördermittel im Rahmen des Einbruchschutzes zu erhalten, sind sinnvolle Maßnahmen erforderlich, die dazu beitragen, Ihr Haus effektiver zu schützen. Diese können beinhalten:

  • Zylinder-Schlösser mit Ziehschutz

  • Querriegel- oder Kastenriegel-Schlösser

  • Mehrpunkt- und Mehrfach-Verriegelungen

  • Einbruchshemmendes VSG Glas

  • Einbruchshemmende Tore und Zugänge

  • Gitter für Fenster

  • Einbruchshemmende Rollläden

  • Bewegungsmelder mit Lichtsensoren und Abdeckung

  • Alarmanlagen

5. Was wird neben dem Bau-Element noch gefördert?
Nebenarbeiten

Die Förderung für Baumaterialien wie Fenster und Türen umfasst nicht nur die Kosten für das Material selbst, die Verarbeitung und den Einbau. Zusätzlich werden auch Nebenarbeiten bezuschusst, die im Rahmen einer energetischen Sanierung anfallen. Eine Übersicht über förderfähige Nebenarbeiten finden Sie in der beigefügten Tabelle.

Folgende Nebenarbeiten werden nicht gefördert:
  • Kosten von Behörden- & Verwaltungsleistungen

  • Umzugskosten

  • Aufwendungen für Ausweichquartiere

  • Kapitalkosten

  • Steuerbelastungen des Baugrundstücks

  • Kosten der Zwischenfinanzierung

Folgende Nebenarbeiten für Fenster werden gefördert:
  • Baustelleneinrichtung

  • Absperrungen

  • Austausch oder Anpassung von Fensterbänken

  • Notwendige Maler-, Putz- & Wandverkleidungsarbeiten

  • Entsorgung der alten Fenster

  • Inbetriebnahme oder Einweisung

Energieberater

Wenn Sie eine Förderung bei der BAFA beantragen, dann ist eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater verpflichtend. Die Kosten für einen Energieberater liegen ca. bei 800€, können jedoch auch von der BAFA zu 50% gefördert werden.

Der Energieberater unterstützt Sie bei der Planung, der Einreichung des Förderantrags bis zum Abschluss der Arbeiten. Der Antrag für einen Energieberater muss ebenfalls vor dem Beginn der Sanierung eingereicht werden.

Beispiel-Rechnung für die Kosten eines Energieberaters durch die BAFA BEG
Position
Kosten
Effektive Kosten
400€
Förderung: BAFA BEG
400€ (50% der Kosten)
Beratung und Begleitung eines zertifizierten Energieberaters
800€
Steuerliche Vorteile

Durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung besteht die Möglichkeit, die Kosten für den Erwerb neuer Fenster zu reduzieren. Über einen Zeitraum von drei Jahren können bis zu 20% (maximal 40.000 €) der Sanierungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Immobilie älter als 10 Jahre ist und vom Hausbesitzer bewohnt wird. Dieser steuerliche Vorteil ist allerdings nur anwendbar, wenn Sie zuvor keine Finanzierung durch die KfW oder BAFA genutzt haben.

Auch bei diesem steuerlichen Vorteil müssen die technischen Mindestanforderungen an den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizienten) der Fenster oder Türen erfüllt werden. Die Einhaltung des U-Werts muss von einem Fachbetrieb bescheinigt werden, wobei eine Beratung durch einen Energieberater nicht zwingend erforderlich ist.

Besonders attraktiv ist zudem die Möglichkeit, die Handwerksleistungen für die Montage Ihrer Fenster oder Türen von der Steuer abzusetzen. Dafür müssen Sie den Rechnungsbeleg einreichen, den Sie zuvor per Überweisung beglichen haben. Die Arbeitskosten können dabei mit 20% (maximal 1.200 €) steuerlich geltend gemacht werden.

Leistung
Förderung
Mit KfW-Förderung kombinierbar?
Handwerksarbeiten
20% der Arbeitskosten dürfen von der Steuer abgesetzt werden, maximal 1.200€
ja
Fenstersanierung
20% der Sanierungskosten können verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden, maximal 40.000€
nein
6. Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten?
Regionale Zuschüsse für Fenster

Obwohl die KfW und die BAFA bundesweit Förderungen anbieten, besteht auch die Möglichkeit, auf regionale Programme zurückzugreifen, die von Bundesländern und Kommunen angeboten werden. Einige bekannte Programme sind:

  • IFB - Wärmeschutz in Gebäudebestand (Hamburg)

  • IBB - Wohnraum modernisieren (Berlin)

  • Investitionsbank Berlin

  • NBank - Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen

  • NRW.Bank (Nordrhein-Westfalen)

  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

  • L-Bank (Baden-Württemberg)

Neben den bekannten Programmen gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten je nach Bundesland, Region und Kommune. Eine Orientierung können Sie sich bei der Förderdatenbank des Bundes verschaffen.

Häufige Fragen zu den Förderungen
Kann man eine Förderung auch nachträglich beantragen?

Leider ist es nicht möglich, eine Förderung für neue Fenster oder Türen nachträglich über staatliche Institutionen wie die KfW oder BAFA zu beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist stets, dass der Antrag vor Beginn der Sanierungs- und Handwerksarbeiten gestellt wird. Nach dem Austausch Ihrer Fenster oder Türen bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, die Steuererleichterung durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Innerhalb von drei Jahren können Sie 20% (maximal 40.000 €) absetzen. Die Erstattung für Handwerksleistungen beträgt dabei bis zu 1.200 € pro Jahr.

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Leider sind weder Eigenleistungen noch entstandene Materialkosten förderfähig, da eine Qualitätssicherung durch eine fachgerechte Montage erforderlich ist. Ein Fachunternehmen muss nicht nur die Montage durchführen, sondern auch das Material und die technischen Voraussetzungen bestätigen, um förderfähig zu sein.

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